Diskussionsveranstaltung
Ausstieg aus dem Ausstieg?
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15. 09. 2005 |
Thema | Teilnehmende | Termin | Veranstaltungsort
Nachdem sich am 14. Juni 2000 die Vertreter von Energiewirtschaft und Regierung auf den "Atomkonsens" genannten Ausstieg aus der Atomenergie geeinigt hatten, dauerte es fast noch ein Jahr bis dieser am 10. Juni 2001 in allen Einzelheiten feststand und unterschrieben wurde. Die Novelle des Atomgesetzes, die im Januar 2002 den Bundesrat passierte, sieht folgende sieben zentrale Änderungen vor:
1. Die Atomenergie soll geordnet beendet werden.
2. Es wird keine Errichtungs- oder Betriebsgenehmigungen für neue Atomkraftwerke
geben.
3. Die Regellaufzeit der Atomkraftwerke wird auf durchschnittlich 32 Jahre begrenzt.
Ausstiegsziel der Bundesregierung ist das Jahr 2018. Da sich die Vereinbarung
auf zu produzierende Gesamtstrommengen bezieht und diese von einem Kraftwerk
auf ein anderes übertragen werden kann, sind Laufzeiten bis 2020 (Isar
II, Emsland) bzw. 2021 (Neckarwestheim) möglich.
4. Während der Restlaufzeit sind die Kraftwerksbetreiber zu einer periodischen
Sicherheitsüberprüfung verpflichtet, wodurch der Betrieb sicherer
werden soll.
5. Ab dem 1. Juli 2005 dürfen aus deutschen Atomkraftwerken stammende abgebrannte
Kernbrennstäbe nicht wiederaufgearbeitet werden.
6. Stattdessen sind Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke einzurichten,
in denen die abgebrannten Kernbrennstäbe bis zu deren Einlagerung in einem
Endlager aufzubewahren sind.
7. Die Deckungsvorsorge für Schäden aus dem Betrieb eines Atomkraftwerkes
wird verzehnfacht: von 500 Mio. DM auf 2,5 Mrd. Euro.
Zudem wurde die Erkundung des Gorlebener Salzstocks auf seine Geeignetheit
als Endlager eingestellt und stattdessen ein "Arbeitskreis Endlager"
gegründet, der einen Kriterienkatalog für mögliche Endlagerstandorte
erarbeiten soll. Für die 38.000 Beschäftigten der Atomwirtschaft wurde
schließlich vereinbart, Beschäftigungskonzepte zu entwickeln - insbesondere
im Hinblick auf neu entstehende Arbeitsplätze im Bereich regenerativer
Energien.
Mittlerweile sind mit Stade (2003) und Obrigheim (2005) auch die beiden ersten
Atomkraftwerke vom Netz gegangen. Ohne den Atomkonsens wäre die Abschaltung
dieser beiden Kraftwerke vermutlich viel später erfolgt und kann insofern
als Erfolg der Regierung angesehen werden. Dennoch ist die Kritik - von verschiedenen
Seiten - seit dem Jahr 2000 nie verstummt. Für große Teile der Wirtschaft
und auch der Politik stand von Anfang an fest, dass im Falle einer Regierungsübernahme
im Bund durch CDU und FDP der Ausstieg aus dem Ausstieg vollzogen werde. Auf
der anderen Seite hielten bedeutende Teile der Anti-Atomkraft-Bewegung den Ausstieg
für ein gut alimentiertes Programm zur Sicherung der Atomkraft in Deutschland
zu Bedingungen, die die Atomwirtschaft allein niemals hätte erreichen können.
Aktuell haben die Energiepreise in Deutschland ein sehr hohes Niveau erreicht.
Dennoch ist von sinkendem Energieverbrauch nicht viel zu spüren. Deutschland
ist mit 3,4 % des Weltenergieverbrauches der sechstgrößte Stromverbraucher
weltweit. Das hat unter anderem zur Folge, dass die Atomenergie als vermeintlich
"billige" Energie gesellschaftlich wieder deutlich an Akzeptanz gewonnen
hat: 53 % der Deutschen gehen davon aus, dass auf den Einsatz von Atomenergie
langfristig nicht verzichtet werden kann. Ein beinahe gleich hoher Anteil (52
%) ist zudem nicht bereit, höhere Preise für regenerative Energien
zu zahlen.
Es bleibt also zu fragen: Wie geht es weiter mit der Atomenergie in Deutschland?
Ist der Ausstieg endgültig? Welche Alternativen gibt es?
Rebecca Harms
MdEP, Straßburg - Brüssel
Harald Bradke
Fraunhofer Institut System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe
Michael Sailer
Öko-Institut, Darmstadt
Carl Christian von Weizsäcker
Max-Planck-Institut zur Erforschung der Gemeinwirtschaftsgüter, Bonn
Moderation:
Bernward Janzing
Freier Journalist, Freiburg i. Br.
Donnerstag, 15. September, 19.00 Uhr
Clubraum 1, Saalbau Bornheim, Arnsburger Straße 24, Frankfurt am Main
(U-Bahn Station "Höhenstraße", Linie U 4)