Jahresschwerpunkt "Was heißt Gerechtigkeit heute?" - Podiumsdiskussion

 

Mehr Gerechtigkeit durch das Antidiskriminierungsgesetz?

11.07.2005
Frankfurt am Main

  
  

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Thema

Beim Antidiskriminierungsgesetz ist der Name Programm. Mit Hilfe eines umfassenden Gesetzes sollen Diskriminierungen in zivilrechtlichen Verträgen aus Gründen, die in der "Rasse", der ethnischen Herkunft, der Geschlechtszugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, im Alter oder der sexuellen Identität begründet liegen, bekämpft werden. Grundlage dieses Gesetzes bilden verschiedene EU-Richtlinien, über deren Rahmen der vorliegende Gesetzentwurf, der mittlerweile in einer zweiten, überarbeiteten Fassung vorliegt, allerdings hinausgeht.
Besteht in der allgemeinen Zielsetzung, der Beseitigung von Diskriminierung und Benachteiligung verschiedener Gruppen, weitgehend Konsens, so kann, je konkreter die Materie wird, im Detail davon nicht mehr die Rede sein.
Verschiedene Interessengruppen machen dabei unterschiedliche Einwände geltend. Die Vertragsfreiheit würde mit diesem Gesetz praktisch abgeschafft, heißt es von seiten der Opposition im Deutschen Bundestag. Den Versicherungen geht der Entwurf zu weit, denn sie wollen die Risiken auch weiterhin - je nach Versicherungsnehmer/in - mit unterschiedlich hohen Risikoprämien versichern. Und nicht nur die Versicherungswirtschaft, auch andere Verbände, sehen die Gefahr einer Prozessflut am Horizont auftauchen: Haus- und Grundstückseigentümer, Arbeitgeber, Wohnungsbaugesellschaften. Der Gesetzentwurf sei ein "Eldorado für Rechtsanwälte", wie sich Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt vernehmen ließ. Insgesamt führe das Gesetz nicht zu weniger, sondern zu mehr Diskriminerungen, weil die unkalkulierbaren rechtlichen Risiken einfach nicht mehr eingegangen würden.
Aber auch Organisationen, die einem Antidiskriminierungsgesetz grundsätzlich positiv aufgeschlossen sind, machen auf zahlreiche Mängel aufmerksam. Das bezieht sich zum einen auf zu viele Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot und zum anderen auf die Verwendung von zu wenig präzisierten Rechtsbegriffen. Insbesondere durch den letzten Umstand sei vorprogrammiert, dass die reale Umsetzung des Antidiskriminerungsgesetzes bei den deutschen Gerichten liegen werde, die sich schon in der Vergangenheit im allgemeinen als nicht sehr sensibel in diesen Fragen gezeigt hätten. Außerdem gebe der Gesetzentwurf keinerlei positive Maßnahmen - wie in den USA - an die Hand, um Benachteiligungen ausgleichen zu können (Antidiskriminierungsstelle, Verbandsbeteiligung u. ä.). Insofern sei es zweifelhaft, dass das Antidiskriminierungsgesetz seine Zielsetzung erfüllen könne und tatsächlich zu einem verbesserten Schutz der Menschenwürde und zu mehr Gerechtigkeit führe.
In dieser Diskussionsveranstaltung sollen die aufgeworfenenen Fragen kontrovers zwischen Befürworter/inne/n und Kritiker/inne/n eines Antidiskriminerungsgesetzes diskutiert und ausgelotet werden, ob Zielsetzungen und Mitteleinsatz in einem optimalen Verhältnis zueinander stehen.



 

Teilnehmende

Petra Follmar-Otto
Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin

Andreas Jürgens
MdL, Bündnis 90/Die Grünen, Wiesbaden

Ulrich Fischer
Rechtsanwalt, Deutscher Anwaltverein, Frankfurt a. M.

Joachim Wieland
Professor für Rechtswissenschaft, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.

Moderation:

Ulrike Holler
Hessischer Rundfunk, Frankfurt a. M.


 

 

Termin:

Mittwoch, 11. Juli 2005, 20.00 Uhr

 



Veranstaltungsort

Johann Wolfgang Goethe-Universität, Campus
Bockenheim, Hörsaal A, Mertonstr. 17-21, Frankfurt a. M.



 

 


Veranstalter

Heinrich-Böll-Stiftung Hessen e. V.
in Kooperation mit: Prof. Dr. Joachim Wieland,
FB Rechtswissenschaft,
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.